AGB

1. Geltungsbereich

  1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Unsere Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne § 1 KSchG.
  3. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Käufers, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit; abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn dies von uns schriftlich bestätigt worden ist.

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Haldon Clark Limited. Weitere Informationen zu uns finden Sie im Impressum. Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-mail oder unter der Telefonnummer +43 1 3649047.

3. Produktbeschreibungen

  1. Die Produktbeschreibungen auf der jeweiligen Internetseite wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß- und Gewichtsangaben sind keinesfalls als Zusicherungen von Eigenschaften zu verstehen und freibleibend.
  2. Wir behalten uns insbesondere Änderungen und Verbesserungen vor, die dem technischen Fortschritt dienen.
  3. Für fehlerhafte derartige Angaben, insbesondere der Preisangaben, können wir trotz größter Sorgfalt keine Haftung übernehmen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Preise in einem auffälligen Missverhältnis zu unseren üblichen Katalogpreisen angegeben werden sollten.

4. Angebote und Vertragsabschlus:

Für alle unsere Angebote und Verkäufe gelten die folgenden Bestimmungen, wenn nicht besondere schriftliche Abmachungen getroffen worden sind

  1. An unser Angebot halten wir uns 3 Wochen gebunden. Falls kein abweichendes Angebot vorliegt, gelten grundsätzlich die am Tage der Lieferung laut unserer Preisliste gültigen Preise. Sie beruhen auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Kalkulations-unterlagen.
  2. Angaben in Katalogen und Prospekten, sowie schriftliche oder mündliche Äußerungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
  3. Material- und Kostensteigerungen, Preiserhöhungen unserer Lieferanten, erhöhte Steuern und Abgaben sowie Preiserhöhungen durch höhere Gewalt berechtigen uns zur Erhöhung vereinbarter Preise.
  4. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung einer Bestellung oder Absendung der Lieferung zustande. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.

5. Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. In diesem Nettopreis sind insbesondere die Kosten der Verpackung nicht enthalten.
  2. Zuzüglich zu den Produktkosten kommen noch Versandkosten hinzu.
  3. Sollten sich die Preise zwischen Bestellung und Lieferung erhöhen, sind wir berechtigt, den höheren Preis zu verrechnen.

6. Lieferung

  1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
  2. Wir sind bemüht, so schnell wie möglich zu liefern, schließen aber die Haftung für allfällige Lieferverzögerungen aus.
  3. Lieferverzögerungen, die wir nicht zu verantworten haben, entbinden uns von der angegebenen Lieferzeit und berechtigen uns, sollte die Lieferung nicht mehr möglich sein, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt.
  5. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
  6. Der Kunde ist bei Überschreitung der Lieferzeit nicht berechtigt, vom Kauf zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen.
  7. Sämtliche gelieferten Einwegverpackungen aller Tarifkategorien sind bis auf Widerruf zur Gänze entpflichtet und werden nicht zurückgenommen.
  8. Fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterialien veranlasst der Kunde.
  9. Ereignisse höherer Gewalt - wozu auch öffentlich rechtliche Beschränkungen sowie Streik und Aussperrung gehören - berechtigen uns, vom Vertrage zurückzutreten. Schadenersatz wegen Pflichtverletzung ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Stromausfall und Gebrechen der Wasserversorgung, die wir nicht verschuldet haben. Wir sind verpflichtet, den Käufer von solchen Ereignissen unverzüglich zu informieren. Der Käufer ist dann ebenfalls berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

7. Verpackung

  1. Sofern unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind diese spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen beim Käufer von diesem in entleertem, einwandfreiem Zustand auf seine Rechnung und sein Risiko an uns zurückzusenden.
  2. Kommt der Käufer der oben genannten Verpflichtung nicht fristgemäß nach, sind wir berechtigt, für die über 30 Tage hinausgehende Zeit 4 Euro täglich je IBC für zu verrechnen und nach erfolgloser Fristsetzung zur Rückgabe unter Anrechnung der vorgenannten Gebühr den Wiederbeschaffungspreis zu verlangen.
  3. Angebrachte Aufkleber und Labels dürfen nicht entfernt werden. Leihverpackung darf nicht vertauscht und nicht mit anderem Gut befüllt werden. Für Wertminderungen, Vertauschen und Verlust haftet der Käufer ohne Rücksicht auf Verschulden. Maßgebend ist der Eingangsbefund in unserem Betrieb.
  4. Eine Verwendung als Lagerbehälter oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig, soweit dies nicht vorher schriftlich vereinbart ist.

8. Bezahlung

  1. Die Bezahlung erfolgt abhängig von der Bonität per Kreditkarte, PayPal, SOFORT Überweisung, Vorauskassa oder per Rechnung.
  2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verrechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a.
  3. Auch bei Mängelrügen darf der Kaufpreis nicht zurückgehalten oder mit anderen Forderungen aufgerechnet werden.
  4. 10 Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung in allen Einzelheiten als anerkannt.
  5. Wird der Kaufpreis überwiesen, ist für uns als Zahlungseingang der Tag maßgebend, an welchem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wird.
  6. Bei Zahlungsverzug oder offenkundigen Zahlungsschwierigkeiten des Kunden sind wir jederzeit berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und die sofortige Herausgabe der nicht bezahlten Ware zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren an den Erfüllungsort auf seine Kosten zurückzuschicken. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkassospesen sowie Erhebungs- und Auskunftskosten zu ersetzen.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn die aus der gesamten Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen noch nicht voll bezahlt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt sind wir auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Waren von unseren Kunden zurückzufordern, auch wenn die Waren ganz oder teilweise verarbeitet wurden. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
  2. Zu unserer weiteren Sicherheit gehen Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Produkte durch den Kunden auf uns über.
  3. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren oder die Transportbehälter zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen und andere Einschränkungen unseres Eigentums müssen sofort angezeigt werden, damit wir unsere Rechte wahrnehmen können.

10. Selbstabholung

Eine Selbstabholung an unserem Standort ist nach Absprache ab einem Auftragswert von 300 Euro möglich. Ein Fahrzeug mit Hebebühne ist dazu erforderlich.

11. Haftung und Gewährleistung

  1. Unsere Produkte werden ständig kontrolliert und verbessert. Trotzdem können wir Fehler oder Mängel nicht vollständig ausschließen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Lieferung des Produktes an den Kunden.
  2. Besteht ein von uns zu vertretender Mangel, so verpflichten wir uns nach unserer Wahl zu Verbesserung, Preisminderung oder Ersatzlieferung auf unsere Kosten. Können wir jedoch keinen derartigen Mangel feststellen, sind unsere Kunden verpflichtet, etwaige Versandkosten zu ersetzen.
  3. Gewährleistungsansprüche des Käufers sind im Sinne der §§ 377 und 378 UGB unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, uns im Fall behaupteter Mängel die Überprüfung des Liefergegenstandes zu gestatten. Nebenkosten im Zusammenhang mit der Mängelbehebung gehen zu Lasten des Käufers.
  5. Ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche, wenn Mängel aufgrund unrichtiger Handhabung, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Materialien durch den Kunden entstehen.
  6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
  7. Unsere Haftung außerhalb des Produkthaftungsgesetzes besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bzw. für den Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

12. Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Wir haften nicht für technisch nicht einwandfreie und nicht betriebsbereite technische Anlagen der Kunden, wie z.B. Zuleitungen, Schläuche, Verkabelungen, Absaugvorrichtungen und Pumpen.
  2. Wir haften bei Verletzung dieser Mitwirkungspflicht nicht für etwaige sich daraus ergebende Mängel und Schäden.

13. Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.

14. Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt, zu ersetzen.
  2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Wien.
  3. Es gilt österreichisches Recht.
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